Taufe, Hochzeit & Co

Taufe


Taufe

(Foto: Freepik)

Durch die Taufe erfahren Eltern die Gewissheit, dass ihr Kind in Gott geborgen ist. Das Kind empfängt das Geschenk der Freundschaft Gottes, in der es Heranwachsen und später zu ihr sein Ja sprechen soll.

Es sollte die Regel sein, dass Eltern, die die Taufe ihrer Kinder begehren, selbst Mitglied der Kirche sind. Für die Paten gilt die Bedingung ohne Ausnahme.

Die Erwachsenentaufe findet in der Regel nach einer längeren Einweisung in den christlichen Glauben statt.

Was brauche ich zur Anmeldung?

Wenn der Täufling bzw. seine Eltern und die Paten Mitglieder in unserer Gemeinde sind, genügt die bei der Geburt ausgestelltte "Geburtsurkunde für religiöse Zwecke" damit der Pfarrer sich amtlich vergewissern kann, dass das Kind geboren ist.

Falls der Wohnort nicht in unserem Gemeindebereich liegt, ist von der dann zuständigen Gemeinde ein sog. Dimissoriale erforderlich. Damit bestätigt die Gemeinde am Wohnort des Täuflings, dass das Kind nicht etwa schon getauft ist. Und vor allem wird sichergestellt, dass der Täufling auch der Gemeinde an seinem Wohnort wirklich zugerechnet wird.

Die Paten benötigen, wenn sie außerhalb unseres Gemeindebereiches wohnen, eine sog. Patenbescheinigung. Die Paten versprechen u.a. mit dafür zu sorgen, dass das Kind seinen Glauben nicht verliert. Daher erwarten wir, dass die Paten einer christlichen Kirche angehören. Dies wird durch die Patenbescheinigung nachgewiesen.

Es hilft bei der Vorbereitung, wenn Sie sich bereits überlegt haben, welchen Taufspruch Sie wählen wollen (Beachten Sie hierzu unsere Links!).


Trauung


Trauung

(Foto: Falk Schäfer)

Der Gottesdienst zur Eheschließung dient der feierlichen Bekundung vor der Gemeinde, dass zwei Menschen nun treu und verbindlich zusammenleben wollen. Die Gemeinde freut sich mit ihnen und betet für sie. Der Pfarrer spricht ihnen Gottes Segen für ihre Familie zu.

Was brauche ich zur Anmeldung?

Aus historischen Gründen kann die kirchliche Trauung nur erfolgen, wenn bereits eine standesamtliche Trauung vollzogen wurde. Diese wird durch die Trauurkunde nachgewiesen (in der Regel wird sie kurz vor der Trauung nachgereicht).

Falls Ihr Wohnort nicht in unserem Gemeindebereich liegt, ist von der dann zuständigen Gemeinde ein sog. Dimissoriale erforderlich. So wird sichergestellt, dass Ihr neuer Familienstand auch der Gemeinde an Ihrem Wohnort bekannt wird.

Es hilft bei der Vorbereitung, wenn Sie sich bereits überlegt haben, welchen Trauspruch Sie wählen wollen (Beachten Sie hierzu unsere Links!).


Bestattung und Aussegnung


Bestattung

(Foto: Freepik)

Der evangelische Trauergottesdienst ist die traditionelle und bewährte Form, würdig Abschied von einem lieben Verwandten zu nehmen. Wer Mitglied in der Evangelischen Kirche ist, hat das Recht darauf, durch den Pfarrer bestattet zu werden. Ausnahmen für Nichtmitglieder darf der Pfarrer entscheiden. Lassen Sie sich beraten.

Zur Ausgestaltung sind mehrere Formen denkbar: Die klassische Erdbestattung im Sarg oder der Trauergottesdienst mit Urnenbeisetzung, aber auch der Gottesdienst am Sarg, wenn die Urne später anonym beigesetzt werden soll.

In Altenbergen finden die Gottesdienste immer in der Kirche statt.

In Finsterbergen finden die Trauergottesdienste in der Regel in der Trauerhalle auf dem Friedhof statt. Für den Trauergottesdienst am Sarg kommt auch die Kirche in Betracht.

In allen Fragen rund um die Bestattung berät Sie das Pfarrbüro (Kontakt).

Die Aussegnung ist ebenfalls eine traditionelle Form, persönlich in kleinem Kreis einen intimen und spirituell getragenen Abschied einzuleiten. Dazu wird der Pfarrer jederzeit zu Ihnen nach Hause kommen. Am Totenbett findet durch Gebete und Texte eine intensive Auseinandersetzung und Erinnerung statt. Eile ist im Trauerfall nicht geboten: Wussten Sie, dass ein Verstorbener bis zu 48 Stunden in seiner Wohnung verbleiben darf?

Was brauche ich zur Anmeldung?

Zur Aussegnung bedarf es natürlich keiner besonderen Anmeldung.

Der Pfarrer wird Sie aber besuchen, um den Trauergottesdienst mit Ihnen zu planen. Dabei wird er Sie danach fragen, inwieweit der Lebenslauf des Verstorbenen eine Rolle spielen soll; Sie werden überlegen, welche Lieder und Texte angemessen sind, was gesagt und was besser nicht gesagt werden sollte. Überlegen Sie, welche persönlichen Unterlagen Sie in das Gespräch miteinbringen wollen (und welche nicht...).

Die Sterbeurkunde erhält das Pfarrbüro in der Regel durch den Bestatter.